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Dritte Zähne nicht aufs Tablett
Wer seine dritten Zähne im Krankenhaus auf ein Essenstablett legt, darf sich nicht wundern, wenn sie verschwinden. Das hat das Landgericht Detmold geurteilt, wie ein Sprecher bestätigte. Eine Frau hatte Schadenersatz für ihr verloren gegangennes Gebiss gefordert. Die Dame hatte ihre dritten Zähne im Krankenhaus aufs Essenstablett gelegt . Das Personal räumte die Prothese dann mit dem Frühstück ab. Das Landgericht wies auch in zweiter Instanz die Erstattung von 750 Euro ab, die als Eigenanteil für ein neues Ersatzgebiss fällig waren. Die Mitarbeiter müssten auf Tabletts nicht mit abgelegten Gebissen rechnen, hieß es. sg/dpa
geschrieben am 02.05.2011 um 16:02 Uhr.